Baunebenkosten

Baunebenkosten für Neubauten stellen einen beachtlichen Posten dar

Baunebenkosten

Die Baunebenkosten für Neubauten stellen einen beachtlichen Posten in der Gesamtfinanzierung dar, sie machen ca. 8-10 % des Gesamtaufwandes aus. Zu Beginn der finanziellen Planung können die Angaben nur sehr pauschal sein. Je weiter das Bauvorhaben vorangetrieben wird, um so genauer lassen sich die Nebenkosten beziffern.

Bevor verlässliche Zahlen vorliegen sollte man eher großzügig planen. Auf der Basis von Erfahrungen und den uns vorliegenden Preislisten ergeben sich für den Bau eines Einfamilienhauses in Bremen und dem Umland folgende Baunebenkosten:

  • Maklercourtage des Grundstückskaufpreises 5,8 % Bei Grundstücksverkauf über einen Immobilienmakler auf den Kaufpreis des Grundstückes.
  • Kosten der Eigentumsumschreibung 1,5 % Der Grundstücksverkauf bedarf der notariellen Beurkundung. Für diese Leistung berechnet der Notar Gebühren nach der Notarordnung. Die Grundbucheintragung wird vom Grundbuchamt ebenfalls mit einer Gebühr belegt. Für die Planungsphase sollten ca. 1,5 % des Gegenstandwertes veranschlagt werden.
  • Sicherheitsbestellung des Darlehensbetrages 0,5 % Keine Bank vergibt größere Darlehen ohne Sicherheit. Die klassischen Sicherheitsmittel in der Baufinanzierung sind Hypotheken und Grundschulden.
  • Grunderwerbssteuer auf den Kaufpreis 3,5 % Wird beim Immobilienerwerb vom Finanzamt eingefordert. Beim Erwerb eines Grundstückes ohne Hausplanung, das heißt, dass Grundstück kaufen Sie z.B. von der Gemeinde, die Hausplanung erstellt unabhängig davon ein Architekt/ Bauunternehmen, zahlen Sie die Grunderwerbssteuer nur auf den Grundstückspreis.
  • Bauantragsunterlagen ca. 800,00 Euro Kosten für Flurkarten und Bebauungspläne, sollten nach Möglichkeit vom Grundstücksverkäufer getragen werden. Für den Bauantrag erhebt die zuständige Behörde Gebühren, die von dem zu bauenden Objekt abhängen.
  • Erschließungskosten ca. 4.500,00 bis 7.500,00 Euro Strom, Gas, Wasser, Abwasser und Telefonanschlüsse verursachen zum Teil erhebliche Kosten. Hier hilft es den Erschließungsgrad des Grundstückes festzustellen, und bei den entsprechenden Versorgungsbetrieben oder der Gemeinde die genauen Kosten zu erfragen.
  • Hausanschlußkosten ca. 1.500,00 Euro Als “voll erschlossen” gilt ein Grundstück, wenn die Ver- und Entsorgungsleitungen bis an die Grundstücksgrenze herangehen. Für den Anschluss des Hause werden nochmals pauschale Entgelte erhoben.
  • Kosten der Außenanlagen? Dieser Posten ist sehr Individuell und hängt von den Wünschen des Bauherren ab. Der Garten, Pflasterarbeiten, Zäune etc. lassen schnell eine Summe von über 10.000,00 Euro entstehen.
  • Bearbeitungskosten bis 1 % der Darlehenssumme Einige Kreditgeber verlangen für die Bearbeitung Ihres Darlehensvertrages bis zu 1 % Bearbeitungsentgelt. Über diese Kosten sollte mit Nachdruck verhandelt werden, eine Reihe von Kreditinstituten verzichtet auch auf dieses Entgelt.
  • Schätz- / Einwertungskosten bis 0,5 % des Darlehens Kreditinstitute sind gesetzlich dazu verpflichtet, für herausgegebene Darlehen in einem bestimmten Umfang Sicherheiten zu verlangen. Um dieses Verhältnis Darlehen zu Sicherheit (Verkehrswert der Immobilie) festzustellen, ist die Ermittlung des Verkehrswertes Voraussetzung. Für diese Leistung werden Kosten von bis zu 0,54 % der Darlehenssumme verlangt.
  • Bereitstellungskosten ca. 0,25 % p.m. Wird der Darlehensvertrag geschlossen, so muss sich der Kreditgeber refinanzieren, d.h. er muss sich das Geld irgendwo besorgen. Für die Refinanzierung mus die Bank ebenfalls Zinsen zahlen und diese werden nach einer Karenzzeit von 1 bis 6 Monaten an den Kreditnehmer weitergegeben. Dieser Zins wird von der Bank also auf den noch nicht ausgezahlten Darlehensbetrag erhoben.
  • Teilauszahlungszuschläge Diese verlangen Kreditinstitute, wenn der Darlehensbetrag nicht auf einmal, sondern in mehreren Raten ausgezahlt wird, z.B. bei Ratenzahlung nach Baufortschritt. Entweder als pauschales Entgelt, oder der Zinssatz wird um bis zu 0,1 % erhöht.
  • Kontoführungskosten Für die Führung Ihres Darlehenskonto verlangen einige Kreditinstitute jährliche Kontofhrungsentgelte z.B. 15,00 Euro p.a..
  • Verwaltungskostenzuschläge Auch öffentliche Kreditgeber, z.B. Landesförderinstitute, verlangen Verwaltungskostenbeiträge, die erfragt werden sollten.
  • Im Zuge Ihrer Hausplanung, und der Erstellung Ihres individuellen Angebotes für Ihr Bauvorhaben, erstellen wir Ihnen eine detaillierte Aufstellung der Baunebenkosten.